Ab dem 25. Mai 2018 müssen alle Betriebe und Organisationen, welche persönliche Daten Europäischer Staatsbürger speichern und verarbeiten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auch bekannt als General Data Protection Regulation (GDPR) erfüllen.
Obwohl Business Software Führer sich stets anstrengt, den Datenschutz sicherzustellen, haben wir in den letzten Monaten besonders hart gearbeitet, um dieser neuen Gesetzgebung gerecht zu werden.
Hier finden Sie mehr Informationen dazu, wie Business Software Führer diese Regularien umsetzt. Sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter dpo@businesssoftwarefuehrer.de oder +31 (0)299 200310.
Nutzung persönlicher Daten
Wir möchten zunächst klarstellen, was unter "persönlichen Daten" zu verstehen ist. Dies sind Daten, die mit einer Person verknüpft werden können oder mit denen eine Person identifiziert werden kann. Denken Sie an Dinge wie: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. allgemeine Firmendaten fallen nicht unter diese Rubrik. Eine Ausnahme bilden Daten über ZZP-er (Selbstständige ohne Personal), die als Individuen betrachtet werden.
Speichern und Verarbeitung persönlicher Daten und Datensparsamkeit
Im Rahmen der Datensparsamkeit wird Business Software Führer personenbezogene Daten nur dann erheben, speichern und verarbeiten, wenn dies für die Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Business Software Führer sammelt nur personenbezogene Daten, die öffentlich zugänglich sind oder die uns von den Betroffenen selbst zur Verfügung gestellt wurden.
Informieren der Beteiligten über unsere Richtlinien zu persönlichen Daten.
Business Software Führer ist bestrebt, alle Betroffenen so klar und vollständig wie möglich über den Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren. Beispielsweise wird in den Eingabeformularen auf unseren Webseiten immer klar angegeben, wofür wir die Daten erheben und wie wir sie verwenden.
Unsere Webseiten enthalten einen Link, der auf Informationen über die AVG und die Art und Weise, wie Business Software Führer damit umgeht, verweist. Der Vollständigkeit halber werden auf allen Webseiten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen veröffentlicht und es wird deutlich darauf hingewiesen, dass auf der Webseite Cookies von Partnern verwendet werden.
Teilen von persönlichen Daten mit Dritten
Business Software Führer gibt niemals Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen an Dritte weiter. Beispielsweise geben wir bei der Suche nach der richtigen Software immer die ausdrückliche Erlaubnis, ihre Daten an Lieferanten weiterzugeben.
Darüber hinaus erhalten sie nach der Qualifizierung eine E-Mail, in der sie über den Ablauf und die Verwendung ihrer Daten informiert werden. Darin wird noch einmal klargestellt, dass sie der Weitergabe ihrer Daten an Dritte zugestimmt haben. Wenn es Einwände gegen die Weitergabe dieser Informationen gibt, wird erklärt, wie man dagegen Einspruch erheben kann.
Einstellung eines Datenschutzbeauftragten
Business Software Führer hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, der sich um Fragen, Wünsche und Beschwerden zum Datenschutz kümmert. Dieser Datenschutzbeauftragte (DSB) ist bestrebt, so schnell, klar und umfassend wie möglich auf datenschutzrechtliche Fragen und Anliegen zu antworten. Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie den DSB über die E-Mail-Adresse dpo@businesssoftwarefuehrer.de oder +31 (0)299 200310.
Zugang zu persönlichen Daten
Die internen Prozesse bei Business Software Führer sind so aufgebaut, dass alle Arbeitnehmer nur auf ‘need-to-know’ Basis Zugang zu den persönlichen Daten erhalten. Das heißt, persönliche Daten stehen den Mitarbeitern nur dann zur Verfügung, wenn sie für die Durchführung ihrer Arbeit notwendig sind.
Dienste und Lieferanten
Business Software Führer hat kontrolliert, dass sämtliche Lieferanten / Dienste welche Business Software Führer bei deren Dienstleistungen nutzt die Regularien der AVG erfüllen.
Recht auf Einsicht, Korrektur, Löschen und Datenübertragbarkeit
Die Beteiligten von Business Software Führer haben das Recht um Zugang zu erhalten zu deren persönlichen Daten. Sie haben Zugang zu Informationen darüber, wie Business Software Führer diese Daten verarbeitet. Business Software Führer bemüht sich, auf Wunsch einen klaren Überblick über die zu verarbeitenden Daten zu geben. Die Betroffenen können eine Kopie der von uns zur Verfügung gestellten Informationen erhalten. Auf Wunsch können die Betroffenen auch über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Denken Sie an den Zweck der Verarbeitung, an den die Daten weitergegeben wurden und wie die Daten gewonnen wurden.
Beteiligte haben das Recht, Business Software Führer zu bitten, deren persönliche Daten zu korrigieren oder zu löschen. Persönliche Daten werden standardmäßig binnen 18 Monaten verarbeitet und ansonsten gelöscht.
Beteiligten müssen in der Lage sein, ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für anonymisierte Daten, die noch auf eine Person zurückgeführt werden können. Business Software Führer stellt diese Informationen auf Anfrage in einem strukturierten und weit verbreiteten elektronischen offenen Standard zur Verfügung.